Der Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) wird mittels Revision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) und der Kollektivanlagenverordnung (KKV) eingeführt. Es handelt sich um eine neue Art kollektiver Kapitalanlage, die qualifizierten Anlegern im Sinne des KAG vorbehalten ist und weder einer Genehmigung noch der Aufsicht durch die FINMA bedarf. Der L-QIF kann für offene oder geschlossene kollektive Kapitalanlagen eingesetzt werden.