Für grenzüberschreitende Datentransfers müssen die neuen EU-Standardvertragsklauseln (SCC) verwendet werden, ergänzt um einen "Swiss Rider". Bestehende SCC können grundsätzlich weiterverwendet werden, müssen aber bis Ende 2022 ersetzt werden. Der Aufwand für den Ersatz einer Vielzahl von SCC sollte nicht unterschätzt werden.