Mit der Verordnung zur Klimaberichterstattung werden gewisse Schweizer Publikumsgesellschaften und regulierte Marktteilnehmer verpflichtet, über Klimabelange Bericht zu erstatten. Parallel dazu führt die Schweizerische Bankiervereinigung Selbstregulierung zur Berücksichtigung von ESG-Belangen in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung ein.
23.04.2026
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17.04.2026