Per 1. Januar 2023 trat die Aktienrechtsrevision in Kraft. Insbesondere das neu eingeführte Kapitalband sowie die Möglichkeit, das Eigenkapital in einer Fremdwährung zu führen, schaffen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, welche es vor einer allfälligen Implementierung zu berücksichtigen gilt.
23.04.2026
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17.04.2026